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   OLG Frankfurt, 20.12.1988 - 22 U 35/88   

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https://dejure.org/1988,6644
OLG Frankfurt, 20.12.1988 - 22 U 35/88 (https://dejure.org/1988,6644)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20.12.1988 - 22 U 35/88 (https://dejure.org/1988,6644)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20. Dezember 1988 - 22 U 35/88 (https://dejure.org/1988,6644)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1989, 1425
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Frankfurt, 25.06.2013 - 11 U 94/12

    Erwerb eines Portraitgemäldes durch eine Gemeinde

    Beispiele, in denen ein laufendes Geschäft verneint wurde, sind: Abschluss eines Architektenvertrages mit Honorar von 400.000 DM (OLG Frankfurt, NJW-RR 1989, 1425; Ausübung eines Vorkaufsrecht bei kleinerer Gemeinde (Hess VGH NVwZ 1983, 556); Abschluss eines Ausstellungsvertrages (OLG Köln, Urteil vom 29.1.2004, 7 U 109/03 - zitiert nach juris); für Ausstellungsvertrag über (Sonder-) Ausstellung in städtischer Galerie offengelassen bei BGH NJW 1995, 3389).
  • VGH Hessen, 15.02.1996 - 5 UE 2836/95

    Anforderungen an die Vertretungsmacht von Gemeindeorganen - hier

    Den Anforderungen des § 71 Abs. 2 HGO muß eine spätere Genehmigung ihrerseits nur dann entsprechen, wenn - ausgehend von der vorgeschriebenen Gesamtvertretung - nur einer der beiden Gesamtvertreter gehandelt hat und dieser Verstoß nunmehr durch die Genehmigung des  a n d e r e n Gesamtvertreters geheilt werden soll (vgl. BGH, Urteil vom 13.10.1983, a.a.O., S. 606, ferner OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 20.12.1988 - 22 U 35/88 - HSGZ 1989, 254, 255/256).
  • OLG Düsseldorf, 10.11.2005 - 10 U 179/04

    Zur Entstehung eines Schadensersatzanspruchs nach den Grundsätzen des

    Vertretungsregelungen können grundsätzlich nicht durch den Einwand des Verstoßes gegen Treu und Glauben außer Kraft gesetzt werden (BGH NJW 1985, 1778 [1780]; OLG Frankfurt NJW-RR 1989, 1425 [1426]).
  • LG Düsseldorf, 07.03.2014 - 36 O 57/13

    Klage im Namensstreit um "Esprit-Arena" abgewiesen

    Von daher dürften auch die Regeln der Duldungs- und Anscheinsvollmacht auf das Handeln eines OB in dieser Funktion gar nicht anwendbar sein (vgl. hierzu OLG Frankfurt, NJW-RR 1989, 1425).Ob dies - bei einem unterstellten Handeln für eine privatrechtliche GmbH, an der die Stadt als Gesellschafter beteiligt ist - bedarf keiner Entscheidung.
  • OLG Frankfurt, 03.02.1994 - 1 U 31/92

    Offener Umfang der Bauleistungen bei Abschluss eines Bauvertrages; Anspruch auf

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